1. Der Verein führt den Namen Osteuropa Zentrum Berlin e. V.
2. Er hat seinen Sitz in Berlin und wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen.
Der Verein arbeitet zu den Themen Politik, Kultur, Wirtschaft und Geschichte insbesondere
der ost- und mittelosteuropäischen (im Folgenden MOE) sowie südosteuropäischen
Staaten.
Der Zweck des Vereins ist weiterhin die Förderung der Völkerverständigung
durch Herstellung von Kontakten zwischen Studenten, Wissenschaftlern, Unternehmern, Publizisten
und Kulturschaffenden insbesondere aus den MOE- und südosteuropäischen
Staaten und der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Aus- und Weiterbildung,
sowie der wissenschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Das Vereinsziel soll durch die allgemeine Betreuung ausländischer Besucher
in Deutschland, Seminarreisen nach MOE- und Südosteuropa, die Förderung
der Begegnung zwischen Deutschen und Ausländern und des Informationsaustausches
über die betreffenden Länder, insbesondere MOE- und Südosteuropas,
erfolgen. Damit soll ein besseres Verständnis für die unterschiedlichen
Kulturen, Geschichte, Politik und Traditionen erreicht werden. Auf diese Weise
soll ein Beitrag zur Sicherung der Verständigung zwischen Ost- und Westeuropa
(insbesondere Deutschland) geleistet werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke erfolgt vor allem durch:
1. Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen
in der wissenschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Arbeit
in MOE- und Südosteuropa (nachfolgend nur Osteuropa)
2. Förderung von insbesondere wissenschaftlichen und publizistischen Projekten in Osteuropa und Berlin
3. Durchführung von Hilfsaktionen für hilfsbedürftige Menschen
4. Öffentlichkeitsarbeit im In- und Ausland
5. Förderung des Austausches von Fachkräften
6. Förderung der Kooperation zwischen inländischen und ausländischen
Einrichtungen und
Diensten der wissenschaftlichen und sozialen Arbeit
7. Unterstützung bei Aufbau wissenschaftlicher und Kommunikationszentren für die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Analysen zur Entwicklung in Osteuropa und Unterstützung osteuropäischer Organisationen
8. Der Verein kann zur Erfüllung seiner Zwecke seine Mittel an andere steuerbegünstigte inländische Körperschaften weiterleiten.
9. Sofern der Verein im Ausland selbst tätig wird, wird er sich hierzu geeigneter Hilfspersonen bedienen und hierüber im Einzelfall ausreichende vertragliche Grundlagen schaffen.
© 2021 OEZB